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Umzug

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Vor dem Umzug

  1. Melden Sie sich rechtzeitig bei Ihrer alten Wohngemeinde ab.

  2. Informieren Sie Ihren zuständigen Sektionschef (Militär), die zuständige Zivildienststelle (Zivildienst) oder die zuständige Zivilschutzstelle (Zivilschutz) der alten Wohngemeinde.

  3. Informieren Sie das Strassenverkehrsamt (wenn Sie den Kanton wechseln, informieren Sie das Strassenverkehrsamt Ihres neuen Wohnkantons).

  4. Nehmen Sie mit der Lehrerschaft und den Schulbehörden Kontakt auf, wenn Sie schulpflichtige Kinder haben.

  5. Informieren Sie die Post über Ihren Umzug (Nachsendeauftrag).

  6. Denken Sie daran, Ihren Strom-Lieferanten zu informieren, damit der Zählerstand abgelesen wird.

  7. Informieren Sie Ihren Telefonanbieter über den Umzug (an- und abmelden des Fixnetz-, Internet- und digitalen TV-Anschlusses).

  8. Informieren Sie die Billag über Ihren Umzug (Radio- und Telefonkonzession).

  9. Teilen Sie die neue Adresse mit: Bank, Arbeitgeber, Ausgleichskasse (Renter und Selbständigerwerbende), Arzt, Zahnarzt, Krankenkasse, Versicherungen, Zeitungsverlag, Vereinssekretariat etc.

  10. Informieren Sie sich bei der Hausverwaltung, bei der Polizei bzw. bei der Gemeinde über allfällige nötige Bewilligungen (z.B. öffentlicher Grund), falls Parkplätze oder öffentliche Plätze aufgrund des Umzuges für längere Zeit belegt werden müssen.

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Nach dem Umzug

  1. Melden Sie sich innerhalb der Frist (in der Regel beträgt sie 14 Tage) bei der Einwohnerkontrolle Ihrer neuen Wohngemeinde, der Mietvetrag dient als Wohnungsausweis.

  2. Informieren Sie Ihren zuständigen Sektionschef (Militär), die zuständige Zivildienststelle (Zivildienst) oder die zuständige Zivilschutzstelle (Zivilschutz) der neuen Wohngemeinde.

Wohnungsübergabe

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  1. Den Termin für die Wohnungsübergabe vereinbaren wir frühzeitig mit dem Vormieter. Für eine reibungslose Wohnungsübergabe beachten Sie bitte die Checkliste.

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